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Sanierungsberatung und Insolvenzverfahren für Unternehmer!
Wir beraten und vertreten Geschäftsführer, Unternehmen und Selbständige bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Das können Sie von uns erwarten:
 Insolvenz- und Schuldnerberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt
 Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand
 Langjährige anwaltliche Erfahrung im Insolvenzrecht
 Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
 Deutschlandweite Vertretung
Termine innerhalb von 24h
"Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht und Insolvenzverwalter mit mehreren Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen durch Ihre Insolvenz!" - Benno Lehmann
Worte unserer Mandanten: 
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So helfen wir Ihnen
Kontaktaufnahme
Erreichen Sie uns so, wie es für Sie am besten passt: WhatsApp, E-Mail, Kontaktformular oder Telefon.
Erstgespräch
Wir führen ein erstes Gespräch zusammen, in dem Sie uns von ihrer aktuellen Situation und den Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen erzählen.
Ersteinschätzung
Sie bekommen eine erste Einschätzung des Falls von uns. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
  • Außergerichtliche Regulierung
  • Insolvenzantrag
  • ​Fortbestand des Unternehmens sichern
Terminabsprache
Wir vereinbaren einen konkreten Termin zu Ihrem Fall. Dabei werden wir Ihnen ganz konkret helfen:
  • Sämtliche Fragen werden geklärt
  • Betriebsrechtliche und steuerliche Beratung wird vorgenommen
  • ​Ablauf und Szenarien werden durchgesprochen

Unser primäres Ziel: Insolvenzvermeidung. Lassen Sie uns die Möglichkeiten besprechen.

Mit Empathie und Expertise an Ihrer Seite
Unser Ziel
Unser primäres Ziel ist die Insolvenzvermeidung, sofern dies möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre finanzielle Situation und verhandeln mit Ihren Gläubigern. Wir streben den Erhalt des Unternehmens durch Schuldenbereinigung an, z.B. durch einen Schuldenschnitt oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen.
Unsere Alternativen
Sollten diese Bemühungen scheitern, so kann das Regelinsolvenzverfahren - im besten Falle ohne Kontrollverlust über das Unternehmen in Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan oder eine übertragende Sanierung - eine sinnvolle Alternative sein:
  • Bei Selbständigen: Schuldenfrei durch Restschuldbefreiung nach max. 3 Jahren
  • Möglichkeit zur Fortführung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten
  • ​Pfändungsschutz: Gegen Sie oder Ihr Unternehmen wird nicht mehr vollstreckt
Unsere Leistungen
Wir leisten alle Vorarbeiten und füllen den Insolvenzantrag für Sie aus - Sie müssen nur noch unterschreiben. Dies erfolgt zu einem einmaligen Festpreis, der sich an Ihren finanziellen Möglichkeiten orientiert. Wir stehen Ihnen im Insolvenzverfahren bei. Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Unsere Werte
Empathie, Expertise, Offenheit und Vertrauen - hinter diesen Werten stehen wir zu 100%.
Wir sind für Sie da

Benno Lehmann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht | Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Benno Lehmann ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Lehmann. Benno ist Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und Insolvenzverwalter tätig. Er hat schon zahlreiche Privatinsolvenzen und Schuldnerberatungen erfolgreich begleitet.

Vanessa Lehmann

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte | Schuldner- und Insolvenzberaterin | Insolvenzsachbearbeiterin

Durch ihre jahrelange Erfahrung unterstützt Frau Lehmann unsere Mandanten bei der Durchführung des Insolvenzantrages. Im vorläufigen und laufenden Insolvenzverfahren ist sie das Bindeglied zwischen unseren Mandanten und dem Insolvenzverwalter. Sie reguliert auch die außergerichtlichen Einigungen mit den Gläubigern. Das Wohl jedes einzelnen Mandanten und die erfolgreiche Begleitung aus der Krise liegen ihr besonders am Herzen. Unterstützt wird sie bei Ihrer Arbeit von Frau Saskia Franz.

Saskia Franz

Rechtsanwaltsfachangestellte

Als in der Kanzlei voll ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte ist Frau Franz mit der Bürokommunikation, Aktenführung, Rechnungserstellung und Terminskoordination der Kanzlei betraut. Sie ist Ansprechpartnerin für Mandanten, Beteiligte sowie Gerichte und Behörden in allen organisatorischen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung.
Wir spannen Ihren Schutzschirm auf
Schutzschirmverfahren oder Regelinsolvenz?
Durch das Schutzschirmverfahren ist im Gegensatz zur Regelinsolvenz sogar eine Restschuldbefreiung bzw. Sanierung nach nur einem Jahr möglich.

Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile dieser beiden Verfahren im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Pflicht zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags und dem Wunsch auf Rettung Ihres Unternehmens.
Sie haben noch Fragen?
Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Es ist ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung einer Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person. Durch das Verfahren erreichen die Personen einen finanziellen Neustart. 
Wie können Sie sich entschulden? Wie komme ich aus meiner Schuldensituation wieder heraus?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Entweder werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen bezahlbare Raten festgelegt oder es wird eine Einmalzahlung mit allen Beteiligten vereinbart. Wenn allerdings keinerlei Geldbeträge für eine monatliche Abzahlung zur Verfügung stehen oder die außergerichtliche Einigung scheitert, ist das Insolvenzverfahren als gerichtliches Verfahren zur Entschuldung der richtige Schritt.
Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
Es dauert seit dem 17.12.2020 rückwirkend für alle eingegangenen Anträge seit dem 01.10.2020 nur noch 3 statt 6 Jahre.
Wie hoch ist Ihr pfändbares Einkommen?
Das pfändbare Einkommen richtet sich nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Die Pfändungsfreibeträge werden jährlich aktualisiert. Davor wurde die Pfändungstabelle alle zwei Jahre neu erstellt. Dass die Pfändungsfreigrenzen erhöht werden (müssen), hängt mit den ständig steigenden Lebenshaltungskosten zusammen. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann. 
Welche Pflichten habe ich im Insolvenzverfahren? 
1. Der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich darum bemühen; zumutbare Tätigkeiten darf er nicht ablehnen.

2. Der Schuldner muss den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abzuführen. Die Pfändungstabelle zur Berechnung des pfändbaren Teils finden Sie unter: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

3. Der Schuldner muss dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder jeden Wechsel der Wohnanschrift unverzüglich mitteilen.

4. Der Schuldner muss Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben.
Wie kann ich mich vor einer Kontopfändung schützen?
Durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Hier benötigt man eine P-Kontobescheinigung. Dieser automatische Pfändungsschutz von 1.340 Euro je Kalendermonat ist gegeben, wenn der Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) bei der Bank vorgelegt wird. Für Kontoinhaber mit Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freibeträge. So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 500,62 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 278,90 Euro, sofern Unterhalt für weitere gesetzlich Berechtigte geleistet wird.
Darf ich mein Auto im Privatinsolvenzverfahren behalten?
Das Auto fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse und muss an den Insolvenzverwalter herausgeben werden und dieser verwertet es. Hat das Auto jedoch einen geringen Verkaufswert, ca. unter 500,00 €, oder sind Sie beruflich oder aufgrund von einer Behinderung auf Ihr Auto angewiesen, kann das Auto aus der Insolvenzmasse freigegeben werden. 
Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Mit dieser endet grundsätzlich das Insolvenverfahren. Sie hat zur Folge, dass (fast) alle noch bestehenden Schulden des Insolvenzschuldners wegfallen. Gläubiger können ihr Geld nicht mehr einfordern.
Welche Forderungen unterliegen nicht der Restschuldbefreiung?
Dazu gehören u. a. Bußgelder, Geldstrafen, bestimmte offene Unterhaltszahlungen sowie Forderungen aus unerlaubten Handlungen. 
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